Ungewohnt tiefe Suva-Prämien

Mit dem vorschriftsgemässen Einsatz der Schutzvorrichtungen kann das Risiko von Unfällen stark eingeschränkt werden. Bild: Suva

Die Corona-Pandemie hat auch ihre positiven Aspekte: Vergangenes Jahr kam es zu weniger Unfällen. Aus diesem Grund und dank guter Anlageerträge profitiert eine Mehrzahl der Versicherten von einer Prämienreduktion.

Die Corona-Pandemie führte im vergangenen Jahr in vielen Branchen zu weniger Unfällen. Zwar stiegen die durchschnittlichen Kosten pro Fall leicht an, aber insgesamt resultiert laut Mitteilung der Suva ein deutlicher Überschuss in der Rechnung.

Die Überschüsse kommen den versicherten Betrieben zugute und werden direkt von den Prämien für das Jahr 2022 abgezogen. Viele Kunden profitieren deshalb im kommenden Jahr von tieferen Prämien, so auch die Schreiner. In ihrem Fall betragen die Erstattungen in der Berufsunfallversicherung (BUV) 2 Prozent und in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) 9 Prozent der Nettoprämie 2022. Die Prozentsätze sind für jede Versicherungsklasse in Abhängigkeit ihrer Betroffenheit festgelegt worden.

Erfreuliche Anlageerträge

Darüber hinaus hat die Suva trotz Krise erfreuliche Anlageerträge erzielt. Dadurch kann sie, wie in früheren Jahren, eine ausserordentliche Prämienreduktion gewähren. Die Höhe der Erstattung beträgt 15 Prozent der Nettoprämien 2022 und ist für alle Klassen der BUV und NBUV gleich. Insgesamt entlastet die Suva ihre versicherten Betriebe per 2022 um 779 Mio. Franken.

Positive Endabrechnung

Zwar muss der BUV-Nettobasissatz für die Schreiner-Unterklasse AB (Bearbeitung und Anschlagen von Holzprodukten für Wohn- und Baubedarf auf der Baustelle) um eine Stufe, also um rund 5 Prozent erhöht werden. Dies weil der Prämienbedarf für die Kleinbetriebe gegenwärtig über den Einnahmen aus den Nettoprämien liegt. Dank der erwähnten Abzüge aufgrund von Covid-19 und der guten Anlageerträge sinken die Bruttoprämien im Vergleich zum Vorjahr je nach Unterklasse aber zwischen 10 und 14 Prozent.

Nach wie vor entlastet die auf den 1. Januar 2019 eingeführte interne Rückversicherung die Klasse der Schreiner. Sie deckt Grossereignisse ab, worunter auch die asbestbedingten Berufskrankheiten fallen.

In der Nichtberufsunfallversicherung steigt der durchschnittliche Risikosatz aufgrund der Fallzahlen bei den Neurenten und des gesenkten technischen Zinses an. Der Nettobasissatz muss ebenfalls um eine Stufe, also rund 5 Prozent, erhöht werden. Dank der beiden Erstattungen liegt der Bruttoprämiensatz gegenüber dem Vorjahr aber um rund 17 Prozent tiefer.  Monika Hurni

www.suva.ch