MAEK / BBF-S / ZPK


Von den Beiträgen in die Militär- und Ausbildungsentschädigungskasse, in den Berufsbildungsfonds BBF-S und an die Zentrale Paritätische Berufskommission profitiert das VSSM- und Fachgruppenmitglied massgeblich. 


MAEK: So profitiert das VSSM-Mitglied

MAEK ist die Abkürzung für Militär- und Ausbildungsentschädigungskasse. Es ist eine Solidaritätskasse des VSSM zugunsten der MAEK-Mitglieder. Diese Mitgliedschaft ist für VSSM-Mitglieder obligatorisch.

  • Die MAEK entrichtet den Mitgliedern Beiträge im Zusammenhang mit Militärdienst- sowie Zivildienst- und Zivilschutzleistungen und dem gesetzlichen Mutterschaftsurlaub ihrer Arbeitnehmenden.
  • Die MAEK zahlt den Mitgliedern bzw. deren Arbeitnehmenden Beiträge an die Kosten der beruflichen Weiterbildung aus.
     

MAEK, Oberwiesenstrasse 2, 8304 Wallisellen
044 267 81 37, Kontakt per E-Mail,   Weitere MAEK-Infos

 

BBF-S: Fonds zur Förderung des Schreinerberufs

Mit dem Beitrag in den Berufsbildungsfonds Schreiner unterstützen die dem BBF-S-Reglement unterstellten Betriebe die Finanzierung, Entwicklung und Förderung des Schreinerberufs und der Schreinerlehre. 

  • Beitrag: Der Grundbeitrag beträgt pro Jahr CHF 240.– pro Betrieb, zuzüglich CHF 20.– pro beitragspflichtige mitarbeitende Person. Jeder Betrieb, der zur Deklaration aufgerufen wird, ist verpflichtet dem fristgerecht nachzukommen. 
  • Deklarationspflicht: Ohne schriftliche Deklaration kann der BBF-S für unkorrekte Angaben und/oder Rechnungstellung nicht belangt werden. Bei Deklarationsversäumnis, nicht wahrheitsgetreuer und/oder unvollständiger Deklaration ist der BBF-S befugt, den beitragspflichtigen Betrieb aufgrund von Erfahrungswerten einzuschätzen oder – wenn vorhanden – aufgrund der Vorjahresangaben Rechnung zu stellen.
  • Der BBF-S untersteht der Aufsicht des Bundes (SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation). Zur Durchsetzung dieser Beitragspflicht hat das SBFI den Berufsbildungsfonds Schreiner per Verordnung (Art. 68a Abs. 3, BBV BerufsBildungsVerordnung) mit entsprechender Verfügungsmacht ausgestattet.

Ausgleichskasse Schreiner, Ifangstrasse 8, 8952 Schlieren
044 253 93 89, Kontakt per E-Mail,  Weitere BBF-S-Infos

 

ZPK: Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Zentralen Paritätischen Berufskommission Schreinergewerbe ZPK sind alle dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellten Betriebe angeschlossen.

  • Alle Mitarbeitenden, die dem GAV unterstellt sind, erhalten von der ZPK Weiterbildungsleistungen.
  • Mitarbeitende mit familiärer Unterstützungspflicht erhalten höhere ZPK-Weiterbildungsleistungen. 
  • Die ZPK schafft weiter praxisorientierte Lösungen zur Umsetzung von SIKO 2000. Das Resultat: 30% weniger Unfälle seit 1999.
  • Mit Lohnbuch- und Baustellenkontrollen wird verhindert, dass sich Einzelne einen unrechtmässigen Wettbewerbsvorteil verschaffen. 


Zentrale Paritätische Berufskommission, Ackersteinstrasse 119, 8049 Zürich
044 244 10 90, Kontakt per E-Mail,  Weitere ZPK-Infos