Baugarantien:
Treten innerhalb der Garantiezeit Mängel auf und ist der beteiligte Mitgliedsbetrieb nicht in der Lage, diese zu beheben, kommt der VSSM für die Kosten der Mängelbehebung bis zur vereinbarten Garantiesumme auf.
Erfüllungsgarantien:
Ist der beteiligte Mitgliedsbetrieb nicht in der Lage, den Werkvertrag in der vereinbarten Zeit zu erfüllen, kommt der VSSM für die Mehrkosten aus dieser nicht vollendeten Herstellung oder verspäteten Ablieferung bis zur vereinbarten Garantiesumme auf.
Leistungsumfang:
Unsere Garantien sind im rechtlichen Sinn Solidarbürgschaften, die immer mit der Aufforderung zur Mängelbehebung oder zur Erfüllung in Verbindung stehen. Wir bieten keine abstrakten Garantien auf erstes Verlangen an (gemäss Art. 111 OR). Den weiteren Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unseren AGB.
Davon profitieren Sie:
- VSSM als zuverlässiger Solidarbürge
- Unbürokratische Bestellabwicklung
- Attraktives Preisangebot
- Keine Beanspruchung der Kreditlimite der Bank
- Leistungsmerkmale VSSM Solidarbürgschaften
- AGB VSSM-Solidarbürgschaft
Bestellung Baugarantien:
Garantiesummen bis CHF 10'000.-
> Normgarantien
Garantiesummen ab CHF 10'000.-
> Einzel-Baugarantien
Bestellung Erfüllungsgarantien: